Hennecken Consulting GmbH - Springe direkt:

Hauptnavigation

Servicenavigation

Globalnavigation

Hennecken Aktuell

Solidaritätszuschlag möglicherweise verfassungswidrig
Niedersächsisches Finanzgericht ruft Bundesverfassungsgericht (BVerfG) an. [ mehr lesen ]
Neues BFH-Urteil ermöglicht gezielte Nutzung von Spekulationsverlusten
Kein Gestaltungsmissbrauch beim Kauf und zeitgleichem Rückkauf von Wertpapieren. [ mehr lesen ]
Steuerrechtliche Behandlung von freiwilligen Unfallversicherungen
[ mehr lesen ]
Private Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat ein neues Schreiben zur ertragsteuerlichen Erfassung der Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs zu Privatfahrten, zu Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte sowie zu Familienheimfahrten herausgegeben (v. 18.11.2009, Az. IV C 6-S 2177/ 07/10004). [ mehr lesen ]
Parkplatz am Arbeitsplatz kein steuerpflichtiger Vorteil
Stellt der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern einen Parkplatz zur Verfügung, ist dieser steuer- und sozialabgabenfrei. [ mehr lesen ]

Parkplatz am Arbeitsplatz kein steuerpflichtiger Vorteil

Parkplatzkosten: Parkgebühren während der Arbeitszeit sind nicht steuerlich absetzbar, sondern mit der Entfernungspauschale für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte abgegolten. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) vor Jahren entschieden (Urteil vom 2.2.1979, BStBl. 1979 II S. 372).

Betriebs-Parkplatz: Stellt der Arbeitgeber einen Parkplatz während der Arbeitszeit unentgeltlich oder verbilligt zur Verfügung, ist dieser geldwerte Vorteil nicht steuer- und sozialversicherungspflichtig (FinMin. Nordrhein-Westfalen vom 28.9.2006, S 2334-61-V B 3, entgegen FG Köln v. 15.3.2006 11 K 5680/04)).Nichts anderes gilt, wenn der Arbeitgeber die Parkplätze anmietet und sie seinen Mitarbeitern unentgeltlich überlässt. Auf die Höhe der Mietkosten kommt es dabei nicht an (FinMin. Nordrhein-Westfalen vom 17.12.1980, S 2351-1-V B 3).

Parkkostenersatz: Erstattet hingegen der Arbeitgeber die vom Arbeitnehmer getragenen Parkgebühren, liegt insoweit ein steuerpflichtiger Arbeitslohn vor, als dass die Arbeitgeber-Erstattungen für die gesamten Fahrtkosten einschließlich der Parkgebühren die Entfernungspauschale übersteigen.

Stand: 15. Dezember 2009

Suche:

Author

design by atikon

hCards

Logo von Hennecken Consulting GmbH
Hennecken Consulting GmbH, work: Markt 4, 04523 Pegau, Deutschland, work: +49 34296 993-0, fax: +49 34296 993-30
Logo von Atikon
Atikon EDV & Marketing GmbH, work: Kornstraße 4, 4060 Leonding, Austria, work: +43 732 611266 0, fax: +43 732 611266 20