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Was gilt bei Glätte und Schnee?

Schnee

Unfallkosten als Werbungskosten: Glätte und Schnee lassen die Unfallzahlen im Regelfall erheblich steigen. Berufspendler können – sofern keine Kaskoversicherung greift – bei der Schadensregulierung zumindest teilweise das Finanzamt beteiligen. Denn Unfälle auf dem Weg zur Arbeit oder während einer Auswärtstätigkeit oder im Rahmen einer anderen beruflich veranlassten Fahrt können als Werbungskosten bei der Steuer geltend gemacht werden. 

Absetzbare Aufwendungen: Absetzbar sind die Reparaturkosten, Kosten für die Selbstregulierung, die Selbstbeteiligung bei einer Kaskoversicherung, Schäden an privaten Gegenständen, Aufwendungen für Gutachter, Anwalt und Gerichtskosten sowie sonstige Auslagen, die im Zusammenhang mit dem Unfall angefallen sind. Voraussetzung dafür: Der Unfall muss als Folge einer beruflich veranlassten Fahrt verursacht worden sein. An dieser Voraussetzung fehlt es, wenn sich der Unfall auf einer privat veranlassten Umwegstrecke ereignete oder alkoholbedingt passierte.

Stand: 15. Februar 2010

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