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Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz – Verordnungsentwurf umstritten
Das zum 1.8.2009 in Kraft getretene Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz wird durch Verordnung näher bestimmt werden. [ mehr lesen ]
Steuerpflicht von Preisgeldern
Erhält ein Angestellter einen Förderpreis, ist dieser regelmäßig als Arbeitslohn zu versteuern. [ mehr lesen ]
Umsatzsteuerliche Behandlung der Abwrackprämie
Die mit dem Konjunkturpaket II ins Leben gerufene Abwrackprämie fand breiten Anklang und wurde sowohl für den Kauf von Privatfahrzeugen als auch für den Kauf betrieblich genutzter Neufahrzeuge genutzt. [ mehr lesen ]
Rentenbezugsmitteilungen 2009
Ab Oktober startet das Rentenbezugsmitteilungsverfahren der Rentenbezugsträger an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA). [ mehr lesen ]
Aushilfskräfte: Alles richtig bei den Steuern und der Sozialversicherung?
Auch für Aushilfskräfte fallen Steuern- und Sozialabgaben an. [ mehr lesen ]

Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz – Verordnungsentwurf umstritten

Das Gesetz: Das „Gesetz zur Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken und der Steuerhinterziehung“ wurde vom Bundesrat am 10.7.2009 gebilligt und am 31.7.2009 im Bundesgesetzblatt verkündet. Ziel des Gesetzes ist es, die grenzüberschreitende Steuerhinterziehung durch Nutzung von durch Steueroasen offerierte „Standortvorteile“ zu unterbinden.

Verordnung: Das Gesetz wird durch die „Steuerhinterziehungsbekämpfungsverordnung“ (StHintBekVO) näher bestimmt. Die Verordnung regelt u.a. die Versagung des Betriebsausgaben- und Werbungskostenabzugs oder die Versagung der Entlastung vom Steuerabzug.

Auflistung der Nachweispflichten: Der Verordnungsentwurf listet erstmals die Aufzeichnungs- und Nachweispflichten auf, welche der Unternehmer zur Erlangung des Betriebsausgaben- bzw. Werbungskostenabzugs bei Geschäftsbeziehungen mit „Steueroasenländern“ führen muss. Danach hat er Rechenschaft abzulegen über (§ 1 Abs. 4 StHintBekVO-E):

  • Art und Umfang der Geschäftsbeziehungen
  • Verträge und vereinbarte Vertragsbedingungen, die den Geschäftsbeziehungen zugrunde liegen und ihre Veränderung
  • die immateriellen Wirtschaftsgüter, die der Steuerpflichtige im Rahmen der betreffenden Geschäftsbeziehungen nutzt oder zur Nutzung überlässt
  • Einzelheiten über: Funktionen, übernommene Risiken, eingesetzte Wirtschaftsgüter, gewählte Geschäftsstrategien, bedeutsame Markt- und Wettbewerbsverhältnisse
  • Offenlegung der Besitz- und Anteilsverhältnisse (Ausnahme: Es handelt sich um börsenotierte Aktiengesellschaften)

Inkrafttreten: Die Verordnung wird noch vor der Bundestagswahl vom Bundesrat beschlossen werden und soll ab dem Veranlagungszeitraum 2010 gelten.

Stand: 12. September 2009

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