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Solidaritätszuschlag möglicherweise verfassungswidrig
Niedersächsisches Finanzgericht ruft Bundesverfassungsgericht (BVerfG) an. [ mehr lesen ]
Neues BFH-Urteil ermöglicht gezielte Nutzung von Spekulationsverlusten
Kein Gestaltungsmissbrauch beim Kauf und zeitgleichem Rückkauf von Wertpapieren. [ mehr lesen ]
Steuerrechtliche Behandlung von freiwilligen Unfallversicherungen
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Private Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat ein neues Schreiben zur ertragsteuerlichen Erfassung der Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs zu Privatfahrten, zu Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte sowie zu Familienheimfahrten herausgegeben (v. 18.11.2009, Az. IV C 6-S 2177/ 07/10004). [ mehr lesen ]
Parkplatz am Arbeitsplatz kein steuerpflichtiger Vorteil
Stellt der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern einen Parkplatz zur Verfügung, ist dieser steuer- und sozialabgabenfrei. [ mehr lesen ]

Steuerrechtliche Behandlung von freiwilligen Unfallversicherungen

Bundesministerium der Finanzen (BMF): Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder (BMF, Schreiben v. 28.10.2009 - IV C 5 - S 2332/09/10004) der jüngsten BFH-Rechtsprechung zur steuerlichen Behandlung von Leistungen aus einer freiwilligen Unfallversicherung entsprochen (BFH-Urteil vom 11. Dezember 2008 - VI R 9/05). Danach führen die bis zur Leistungsgewährung entrichteten, auf den Versicherungsschutz des Arbeitnehmers entfallende Beiträge erst zum Zeitpunkt der Auszahlung oder Weiterleitung der Leistung an den Arbeitnehmer zu Arbeitslohn in Form von Barlohn.

Einzel-/Gruppenunfallversicherung: Das gilt in Fällen, in denen der Arbeitgeber ein unmittelbares Bezugsrecht aus dem Versicherungsverhältnis hat und in diesen Fällen unabhängig davon, ob der Unfall im beruflichen oder außerberuflichen Bereich eingetreten ist und ob es sich um eine Einzelunfallversicherung oder eine Gruppenunfallversicherung handelt.

Stand: 15. Dezember 2009

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