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ELENA wird entschärft

Datenschutz: ELENA steht für den elektronischen Entgeltnachweis. Dieser Entgeltnachweis soll ab 2012 die heute in Papierform notwendigen Bescheinigungen durch elektronische Meldungen ersetzen. Die hierfür notwendige elektronische Datenerfassung wurde – trotz mehrfacher Verschlüsselung – von Datenschützern heftig kritisiert. Die für die Beschäftigten angelegten Datensätze enthalten vertrauliche Daten aus der Entgeltabrechnung der Arbeitgeber.

BMAS reagiert: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat auf die harsche Kritik der Datenschützer reagiert und angekündigt, das umstrittene ELENA-Verfahren in wesentlichen Punkten zu ändern.

Streikzeiten: Unter anderem müssen Streikzeiten nicht mehr als solche erfasst werden. Darüber hinaus ist angekündigt, dass der ELENA-Beirat, dem auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz angehört, alle notwendigen und zwingend zu erhebenden Daten überprüfen soll.

Arbeitnehmervertreter: Darüber hinaus sollen als einen weiteren Schritt Arbeitnehmervertreter noch in diesem Jahr ein im Sozialgesetzbuch gesetzlich verbrieftes Anhörungsrecht erhalten, wenn über den Inhalt der zu erhebenden Daten entschieden werden soll. Die Bundesregierung verspricht sich daraus mehr Transparenz und Vertrauen.

Stand: 15. Februar 2010

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